Kosten
Psychotherapie kann in meiner Praxis auf unterschiedlichen Wegen in Anspruch genommen werden - für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder auch auf Selbstzahlerbasis.
Honorar
Abrechnung
Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Selbstzahlende
Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch unabhängig von einer Versicherung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Ihnen und meiner Praxis — ohne Einbindung von Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Kostenübernahme
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig übernommen. Je nach Versicherung und Tarif können die Bedingungen unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Konditionen vorab zu klären.
Absagen & Ausfallhonorar
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage 48 Werktagsstunden im Voraus. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden in der Regel als Ausfallhonorar von 80 € berechnet und müssen selbst getragen werden.
Ein erster Schritt.
Ein Erstgespräch bietet Raum, mich, meine Praxis und meine Arbeitsweise kennenzulernen und herauszufinden, ob die therapeutische Zusammenarbeit passend erscheint.